Externe Qualitätskontrolle
Seit 1. Januar 2001 sind alle Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach § 57a i. V. m. § 136 Abs. 1 WPO gesetzlich verpflichtet, sich einer externen Qualitätskontrolle (Peer Review) zu unterziehen, soweit sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen.
Im August 2006 haben wir uns zum zweiten Mal dieser Herausforderung gestellt und die Praxisorganisation und die Qualität unserer Arbeit beurteilen lassen.
Unsere Mandanten und Geschäftspartner werten die erfolgreiche Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle als einen Beweis für die Qualität unserer Arbeit. Die Qualifikation unserer Mitarbeiter ist die Grundlage unseres Erfolges.
Interne Qualitätsansprüche
Spezialisierte Dienstleistung bedarf einer gewissenhaften permanenten Qualitätssicherung. Wir verfügen über ein internes Qualitätssicherungssystem, das die sorgfältige Fortbildung unserer Mitarbeiter garantiert und die strikte Einhaltung unserer beruflichen Standards sicherstellt.
Die Qualität unserer Dienstleistungen ist eng verknüpft mit dem Engagement unserer Mitarbeiter.
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